seit 1698 seit 1698

Anmeldung Bummelsunntig Marktstände

Mit Deiner Anmeldung bestätigst Du, dass Du die arbeitsrechtlichen Vorschriften gem. Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz ArGV1 (SR 822.111) einhalten wirst.

Das Gewerbe Region Rorschach übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.

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Bestellung

Die Rechnungsstellung erfolgt vor dem Anlass, sollte die Rechnung bis zum 03.12.2023 noch nicht beglichen sein, wird der Betrag gegen eine Quittung vor Ort eingezogen.


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