Mit Deiner Anmeldung bestätigst Du, dass Du die arbeitsrechtlichen Vorschriften gem. Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz ArGV1 (SR 822.111) einhalten wirst.
Das Gewerbe Region Rorschach übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
Die Rechnungsstellung erfolgt vor dem Anlass, sollte die Rechnung bis zum 03.12.2023 noch nicht beglichen sein, wird der Betrag gegen eine Quittung vor Ort eingezogen.
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